| | | | Führerscheinentzug wegen Alkohol:
- Sie sind mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, haben einen Strafbefehl bekommen und die Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen. Während Ihrer Trunkenheitsfahrt standen Sie unter dem Einfluss von mehr als 1,60 Promille Blutalkohol oder Sie sind mehrfach wegen Alkohol am Steuer aufgefallen und bestraft worden.
- Die Führerscheinbehörde wird ein Gutachten zur Fahreignung von Ihnen fordern, damit Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen können.
Wir bieten Ihnen:
- Einzelberatung und -therapie im Umfang von je 1,5 Stunden in 1 - 2 Sitzungen pro Woche innerhalb von 2 - 6 Monaten. Einstieg jederzeit möglich.
oder/und:
- Gruppenberatung und -therapie im Umfang von 2,5 Stunden in einer Sitzung pro Woche innerhalb von 2 - 6 Monaten. Einstieg jederzeit möglich.
ergänzend:
- Abgleich der Fortschritte im Beratungs- und Therapieprozess mit dem Therapieplan.
- Erhebung des Ist-Standes in der Leistungsuntersuchung unter Originalbedingungen in einer Begutachtungsstelle.
Inhalt der Beratung/Therapie:
- Analyse der Trunkenheitsfahrt(en)
- Bearbeitung der Ursachen Ihres Deliktes
- Soziale, psychische und familiäre Folgen des Führerscheinentzuges
- Aufarbeitung der Entwicklung Ihrer Trinkgewohnheiten
- Wirkung des Alkohols auf Urteilskraft und Leistungsfähigkeit
- Abbau von Alkohol im Körper
- Einübung und Training von kontrolliertem Trinken, bzw. Abstinenz
- Einübung von Selbstbeobachtung beim Konsum von Alkohol
- Ablehnungstechniken
- Promilleberechnung
- Bearbeiten von Hausaufgaben
- Ablauf der MPU
- Angst- und Stressbewältigung vor der MPU
- Abbau von Vorurteilen gegenüber der MPU
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| | | institut für verkehrspsychologie, verhaltenstraining und coaching | h.ackermann@web.de |
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