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Sperrfristverkürzung:

  • Nach Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt oder verkehrs- und strafrechtlicher Delikte kommt in der Regel ein Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist von 8 bis 16 Monaten auf Sie zu.
  • Durch eine therapeutische Maßnahme können Sie diese Sperrfrist unter Umständen um 2 – 3 Monate verkürzen, wenn bei Ihnen die hierfür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Diese werden wir mit Ihnen in einem kostenfreien Gespräch erörtern.
  • Wenn Sie sich für eine Verkehrstherapie an unserem Institut entscheiden,  erhalten Sie bei Abschluss eine Bescheinigung über Erfolg und Teilnahme, die Sie bei dem Richter einreichen, der Sie verurteilt hat oder den Strafbefehl unterschrieben hat.
  • Als Folge können Sie in der Regel den Antrag auf Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis 2 – 3 Monate früher stellen.

 

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institut für verkehrspsychologie, verhaltenstraining und coaching | h.ackermann@web.de